Mediation

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§ 1 Absatz 1 Mediationsgesetz).

Mindestvoraussetzungen für eine Mediation sind also ein be(vor)stehender Konflikt, ein Mediator und zwei Konfliktparteien, die erwarten, dass ihr Konflikt in irgendeiner Form gelöst werden kann.

Es können aber auch mehrere Konflikte, mehrere Mediatoren und auch mehr als zwei Konfliktparteien vorhanden sein.

Als Mediator konzentriere ich mich auf Streitigkeiten, die in den Bereichen FINANZEN, ERBEN & VERERBEN bei Privatpersonen sowie der UNTERNEHMENSNACHFOLGE bei klein- und mittelständischen Unternehmen oder Organisationen bestehen.

In der Praxis gehen diese Konflikte häufig mit anderen Konflikten des täglichen Lebens einher. Daher finden Sie unter dem Stichwort LEBEN die Ergänzung meiner Spezialbereiche um den Aspekt der sogenannten Alltagsmediation.

Wenn Sie in einem Konflikt stehen oder ein solcher sich anbahnt, schicken Sie mir gerne eine Anfrage (mit Rückrufwunsch) oder rufen Sie mich an, um vorab telefonisch zu klären, wie die Konfliktparteien an einen Tisch gebracht werden können.

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Mediation im Alltag

Mediation kann Ihnen in vielen Alltagssituationen helfen, Beziehungen zu verbessern und strittige Punkte gemeinsam zu lösen.

Häufig kommen Probleme des alltäglichen Miteinanders im Laufe einer Finanz-, Erb- oder Nachfolgemediation auf, und sind dann wichtige Punkte auf dem Weg zur einvernehmlichen Streitklärung.

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Bei finanziellen Konflikten wird daher ein geschützter Raum notwendig, in dem alle Beteiligten miteinander sprechen können.

Diesen Raum sowie die Gesprächsführung biete ich Ihnen in der Finanzmediation, damit Ihre Streitigkeiten nachhaltig gelöst werden und nicht unnötig Geld verbrannt wird.

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Der Übergang von Vermögen von einer Person auf eine andere Person kann viel Konfliktstoff beinhalten. Gerade bei dieser Sondersituation ist neutrale, professionelle Hilfe durch einen Mediator sinnvoll.

Eine Erbmediation ist sowohl vor (zwischen den Generationen) als auch nach dem Tod des Vermögensübergebers (bspw. zwischen den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft) möglich.

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Streitigkeiten zwischen Unternehmensübergeber(n) und Nachfolger(n) können für viele Beteiligte – sowohl menschlich als auch finanziell – ein großes Chaos entstehen lassen.

Bis zu einem bestimmten Eskalationsgrad – aber auch bereits prophylaktisch – ist die Unternehmensnachfolgemediation geeignet, innerhalb und außerhalb des Unternehmens Klarheit zu erlangen.

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