Erbmediation

Der Übergang von Vermögen von einer Person auf eine andere Person kann viel Konfliktstoff beinhalten. Gerade bei dieser Sondersituation ist neutrale, professionelle Hilfe durch einen Mediator sinnvoll.

Eine Erbmediation ist sowohl vor (zwischen den Generationen) als auch nach dem Tod des Vermögensübergebers (bspw. zwischen den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft) möglich.

Erbstreitigkeiten kündigen sich zum Teil bereits Jahre vor dem Erbfall (= Todesfall des Erblassers) an, können aber auch „aus heiterem Himmel“ vor oder nach dem Erbfall entstehen.

Je geringer die Kommunikation zwischen den Beteiligten bisher war, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Erben oder solche, die es werden wollen, bereits zu Lebzeiten oder spätestens nach der Beerdigung in Streit geraten.

Erbstreitigkeiten vor Gericht auszutragen, ist für viele Familien tabu. Die Öffentlichkeit soll von den familiären Konflikten möglichst nichts mitbekommen.

Die Mediation, bei der selbst festgelegt wird, wer an der Mediation teilnehmen soll, ist gerade bei Erb- und Schenkungsvorgängen das geeignete Instrument. Auch die Dauer der Erbmediation ist deutlich kürzer als eine gerichtliche Auseinandersetzung – und dadurch auch kostengünstiger. Aber vor allem besteht die Chance, ein einvernehmliches Ergebnis unter allen Beteiligten zu erzielen, während das Gerichtsgebäude selten Arm in Arm verlassen wird.

Gerade die familiäre Bindung sollte Streitende animieren, den Weg in die Erbmediation vorzuschlagen und aktiv zu nutzen. Da auch nach einer Mediation der Gerichtsweg nicht ausgeschlossen ist, kann die außergerichtliche Mediation als erste Chance für die Streitbelegung genutzt werden.

Inhaltlich wird durch eine Mediation der festgelegte Wille des Erblassers nicht aufgehoben, aber die Beteiligten, sofern sie geschäftsfähig sind, können ihren eigenen Willen und ihre Überlegungen in die Erbmediation einbringen.

Vor allem, wenn die Person, um deren Erbe es sich dreht, noch lebt, bieten sich Gestaltungsmöglichkeiten für eine gemeinsame Lösung, die eine gegenseitige Wertschätzung oder die Vermeidung von Notlagen berücksichtigt, denn Erbrecht ist weitestgehend dispositives Recht (gewillkürte statt gesetzliche Erbfolgeregelungen).

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre konkrete Situation betrachten und Lösungen entwickeln, die für alle Beteiligten eine Zukunft haben.

Gerne nehme ich Kontakt mit Ihnen und den anderen Beteiligten Ihrer Erbmediation auf.

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