Neues Investmentsteuergesetz seit 1.1.2018
Das Reformgesetz zur Investmentbesteuerung ist mittlerweile sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet worden und tritt erwartungsgemäß zum 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig sind die Regelungen des aktuellen Investmentsteuergesetzes nicht länger einschlägig.
Die wesentlichen Neuregelungen des neuen Investmentsteuergesetzes („InvStG n.F.”) bestehen in einer Beendigung des bisherigen Grundprinzips der steuerlichen Transparenz von Investmentfonds.